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   BVerwG, 14.10.1959 - IV C 420.58   

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BVerwG, 14.10.1959 - IV C 420.58 (https://dejure.org/1959,136)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1959 - IV C 420.58 (https://dejure.org/1959,136)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1959 - IV C 420.58 (https://dejure.org/1959,136)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 219
  • NJW 1960, 213
  • DVBl 1960, 453
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.11.1957 - IV C 286.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1959 - IV C 420.58
    Für das dem Lastenausgleichsrecht vorangegangene Soforthilferecht hatte der Senat bereits in seinen Urteilen BVerwG IV A 212.53vom 5. Februar 1954 und BVerwG IV C 286.56 vom 22. November 1957 ausgesprochen, daß die Durchführungsverordnung vom 8. August 1949 zu §§ 34, 39 SHG nur eine Ordnungsvorschrift darstelle, aber den im Gesetz (§ 40 SHG) niedergelegten Rechtsanspruch auf Unterhaltshilfe nicht durch einen Formzwang einschränken könne.

    So ist es dann im Urteil BVerwG IV C 286.56 für rechtserheblich erklärt worden, ob ein Antragsteller bei der Gemeindebehörde, die als Hilfsorgan im Soforthilfeverfahren eingeschaltet war (§ 59 Abs. 2 SHG), um Gewährung von Unterhaltshilfe vorgesprochen hatte und auf den Weg der Ausfüllung eines Formblattes verwiesen worden war.

  • BVerwG, 25.11.1955 - IV C 152.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1959 - IV C 420.58
    Wenn das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (BVerwG III C 74.54vom 22. September 1955, BVerwG IV C 152.54 vom 25. November 1955) ausgesprochen hat, die in § 287 Abs. 1 LAG festgesetzte Antragsfrist sei eine Ausschlußfrist, welche deshalb den Grundsätzen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht unterliege, so lagen diesen Entscheidungen Fälle zugrunde, in denen fristgerecht nicht einmal ein formloser Antrag gestellt worden war.
  • BVerwG, 09.07.1959 - III C 104.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1959 - IV C 420.58
    So hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwG III C 104.58 vom 9. Juli 1959 bereits ausgesprochen, der Antrag auf Teilnahme an der Sterbevorsorge (§ 277 LAG) bedürfe keiner Form.
  • BGH, 01.09.2020 - EnVR 104/18

    Formular-Unterschriftsfeld

    Die Missachtung solcher Formularvorgaben führt jedoch, sofern der Antrag alle notwendigen Angaben enthält, nicht zur Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit des Antrags, weil es sich um einen Verstoß gegen reine Ordnungsvorschriften ohne gesetzliche Grundlage handelt (vgl. Ritgen in Knack/Hennecke, VwVfG, 11. Aufl., § 22 Rn. 35 und Rn. 44; Kallerhoff/Fellenberg in Stelzens/Bonk/Sachs, 9. Aufl., VwVfG, § 24 Rn. 85 vgl. für den Fall einer gesetzlichen Anordnung: BVerwG, NJW 1960, 213).
  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 244.60

    Anforderungen an einen Antrag auf Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Bestätigung von BVerwGE 9, 219 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]; auch formloser Antrag genügt;.

    § 325 Abs. 4 LAG, der Antragstellung auf amtlichem Formblatt vorschreibe, enthalte nur eine Ordnungsvorschrift (BVerwGE 9, 219 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung der Lastenausgleichssenate, die insbesondere in dem vom angefochtenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Urteil des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 -, BVerwGE 9, 219, ihre ausführliche Begründung gefunden hat.

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Es stimmt in seinen grundsätzlichen Ausführungen auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des entscheidenden Senats, namentlich mit den in dem Berufungsurteil aufgeführten Entscheidungen überein, in denen sich der Senat mit der Frage befaßt hat, unter welchen Voraussetzungen eine nach dem Gaststättengesetz vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) - GaststG - erteilte Erlaubnis nach § 12 dieses Gesetzes zurückgenommen werden kann (BVerwGE 1, 157; 9, 222 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]; 10, 338) [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59].
  • BVerwG, 17.07.1963 - III C 98.59

    Rechtsmittel

    Fortsetzung von BVerwGE 9, 219.

    Der Ausfüllung eines amtlichen Formblattes bedarf es zur Wirksamkeit des Antrages auf Kriegsschadenrente nicht (BVerwGE 9, 219).

  • BVerwG, 23.09.1960 - IV C 405.59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat dies in seinem Urteil vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - [BVerwGE 9, 219] näher dargelegt und u.a. ausgeführt, der Antrag sei sowohl im Rechtsbereich des Lastenausgleichs als auch auf anderen Gebieten der gewährenden Verwaltung der Ausdruck des Wunsches des Geschädigten auf Erhalt einer Leistung.

    Der Antrag bedeutet den Beginn des Vorverfahrens (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 [BVerwGE 9, 219]), dessen Durchführung auch im Lastenausgleich Prozeßvoraussetzung und nicht Klagevoraussetzung ist (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I C 36.56 - [BVerwGE 4, 203]; Bettermann DVBl. 1959 S. 308 ff. [311]; Stich in DVBl. 1960 S. 378 nebst zitierter Literatur).

  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 53.59

    Rechtsmittel

    Fortentwicklung von BVerwG III B 300.57; IV C 286.56; IV C 420.58; V C 80.57.

    Daß der Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags unter Verwendung des amtlichen Formblatts für die Frage, ob ein Antrag rechtzeitig gestellt worden ist, nicht allein maßgebend ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt ausgesprochen (Beschluß vom 23. März 1959 - BVerwG III B 300.57 -, Urteile vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 80.57 - und vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - [BVerwGE 9, 219]).

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62

    Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausgleichszahlung bei Kenntnis von den

    Daß der Staatsbürger seiner Mitwirkungspflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts auch dann genügen kann, wenn er das seinige zur Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen beiträgt, auch ohne sich eines amtlichen Vordrucks zu bedienen, ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - vom 23. September 1960 - BVerwG IV C 405.59 - und Urteil des III. Senatsvom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 53.59 -, abgedr. bei "Buchholz" 427.3, § 234 LAG Nrn. 5, 8 und 6).
  • BVerwG, 28.02.1963 - III C 47.61
    Daß das Anliegen des Klägers nicht auf dem vorgeschriebenen Formblatt vorgebracht wurde, steht der wirksamen Antragstellung nicht entgegen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - [BVerwGE 9, 219]), so daß auch aus der Tatsache, daß der Antrag des Klägers dem Ausgleichsamt nur durch die Übermittlung der Mitteilung vom 7. März 1958 bekanntgeworden ist, keine Bedenken dagegen herzuleiten sind, der Kläger habe den Antrag vor dem 31. März 1958 wirksam gestellt.
  • BVerwG, 28.06.1963 - IV C 8.63

    Feststellung eines Kriegsschadens an Betriebsvermögen - Zuständigkeit des

    Dem das Begehren nach förmlicher Schadensfeststellung (§§ 9 - 11 FG) oder Ausgleichsleistungen (§§ 232 - 233 LAG) ausdrückenden, das Verwaltungsverfahren vor den Ausgleichsbehörden einleitenden "Antrag" (§ 27 FG, §§ 234, 325 LAG, § 7 WAG, § 14 Abs. 3 ASpG) (zu vgl. BVerwGE 9, 219; fortgeführt im Urteil BVerwG IV C 405.59 vom 23. September 1960) sind solche "Anträge" nicht gleichzusetzen, die, im Laufe eines Verfahrens gestellt, dessen Ergebnis in der einen oder anderen Richtung beeinflussen sollen.
  • BVerwG, 14.03.1963 - III C 28.61

    Rechtsmittel

    Der Umstand, daß das Anliegen der Klägerin nicht auf dem vorgeschriebenen Formblatt vorgebracht wurde, steht der wirksamen Antragstellung ebenfalls nicht entgegen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - [BVerwGE 9, 219]), so daß der im Mai 1957 - vor dem Ablauf der im Februar 1958 endenden Jahresfrist des § 265 Abs. 4 Satz 3 LAG - gestellte Antrag die Antragsfrist wahrt.
  • BVerwG, 21.12.1959 - IV C 388.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.08.1973 - III B 3.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 24.09.1986 - 3 B 59.85

    Abhängigkeit der Rechtswirksamkeit eines Antrags vom Einreichen eines

  • BVerwG, 07.08.1964 - IV CB 25.63

    Unterlassung einer ordnungsgemäßen Antragstellung bezüglich einer

  • BVerwG, 31.08.1961 - IV C 86.61

    Gewährung einer Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 29.09.1960 - III B 153.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.09.1976 - 5 B 21.76

    Abhängigkeit der Rechtswirksamkeit eines Antrages auf eine mit Rechtsanspruch

  • BGH, 14.11.1974 - IX ZB 616/71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.11.1960 - III C 23.60

    Formlose Antragstellung auf Ausgleichsleistungen - Entschuldbarkeit einer

  • BVerwG, 26.10.1961 - IV ER 212.61

    Mindestanforderungen an einen formlosen Antrag auf Unterhaltsbeihilfe -

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